Ltd. Zweigniederlassung (DE)
Die Limited Company (kurz „Ltd.“) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die starke Ähnlichkeiten zu der deutschen GmbH aufweist. Im Vergleich zur deutschen GmbH sind die Gründung und Führung einer Ltd. in Irland jedoch weitaus einfacher, unkomplizierter und kostengünstiger.
Um in Deutschland mit einer Ltd. wie mit einer GmbH tätig werden zu können, ist die Eintragung der Ltd. als „Zweigniederlassung“ (selbständige Niederlassung) ins Handelsregister notwendig. Die Handelsregistereintragung ist verpflichtend und bei Nichterfüllung kann ein Zwangsgeld verhängt werden.
Für die Gründung einer Ltd. sind lediglich ein Gesellschafter (Shareholder), ein Geschäftsführer (Director) und ein Verwaltungssekretär (Company Secretary) von Nöten. Diese Funktionen können von einem oder mehreren Individuen übernommen werden. Die Funktionäre können auch eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, müssen jedoch ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der EU haben. Das Stammkapital der Ltd. ist generell ab 1,- EUR möglich, kann darüber hinaus aber frei gewählt werden. Es besteht keine Einzahlungspflicht für das Stammkapital.
Leistungsübersicht
Das Komplett-Paket beinhaltet alle wichtigen Leistungen:
Folgende Unterlagen werden im Original übergeben:
Ihre Vorteile
Folgejahr
Folgende Kosten entstehen im Folgejahr:
Komplettpreis ab dem 2. Jahr: 580,- EUR
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