Gründung von EU-Gesellschaften
EU-Gesellschaften bieten innerhalb der EU ansässigen Firmengründern erhebliche Vorteile im Vergleich zu deutschen Gesellschaftsformen wie Personengesellschaften (e.K., OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG).
Für die Gründung ist kein oder nur ein geringes Stammkapital erforderlich (ab 1,- EUR) und der Prozess kann innerhalb weniger Stunden bis Tage abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu Deutschland besteht keine Notarpflicht für die Registrierung der Gesellschaft.
Es ist möglich, dass der Gesellschafter oder Geschäftsführer sowohl eine ausländische Staatsangehörigkeit als auch seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Infolgedessen handelt es sich um eine Gesellschaft im Ausland mit deutschen Funktionären, die aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU uneingeschränkt agieren kann.
Die Gründung einer irischen Limited als kostengünstige Alternative zu deutschen Rechtsformen wie UG, GmbH oder GmbH & Co. KG ist eine Möglichkeit. Diese wird im Handelsregister als „Niederlassung“ oder „Ltd. & Co. KG“ eingetragen. Zudem werden die Gewinne ausschließlich in Deutschland besteuert, da keine Umsätze und Gewinne durch die Limited in Irland erwirtschaftet werden.

